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DWA-A 787 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung - September 2023

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen für den Schadensfall Rückhalteeinrichtungen bereithalten. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Rückhaltung auch in der betrieblichen Kanalisation vorgenommen werden. In der TRwS 787 werden die Anforderungen an die Teile von Abwasseranlagen konkretisiert, die zur Rückhaltung genutzt werden sollen. Es sind Anforderungen an die technische Ausführung der betrieblichen Kanalisation und der Auffangvorrichtung sowie Maßnahmen zur Leckageerkennung und Anforderungen an die Fremd- und Eigenüberwachung beschrieben. Diese sind einzuhalten, wenn die betriebliche Abwasseranlage zur Rückhaltung von Leckagen aus LAU- und HBV-Anlagen im Sinne § 22 Absatz 2 AwSV genutzt werden soll.
Die TRwS 787 richtet sich insbesondere an Behörden, Betreiber, Planende, Fachbetriebe und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des Gewässerschutzes nach § 62 WHG und der AwSV tätig sind.
Ausgabe: September 2023
Format: A4
Gruppe: Industrieabwasser und anlagenbezogener Gewässerschutz
ISBN: 978-3-96862-643-7
Kategorie: Arbeitsblätter
Seitenzahl: 36
Sprache: Deutsch
Verlag: DWA
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DWA-A 779 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Allgemeine technische Regelungen - Juni 2023
Die TRwS 779 „Allgemeine technische Regelungen“ gilt für Anlagen zum Umgang mit festen, flüssigen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen. Sie beinhaltet allgemeine Festlegungen zur Gestaltung der primären und sekundären Barriere einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und Ausrüstungsteile sowie zur Eigen- und Fremdüberwachung. Zudem werden spezielle Regelungen für die Anlagen getroffen, für die die AwSV besondere Vorgaben an die Rückhaltung beinhaltet.
96,00 €*
DWA-A 780-1 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Oberirdische Rohrleitungen - Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen - Mai 2018
Die TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1 und Teil 2) führt eine Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen durch, inwieweit auf eine Rückhalteeinrichtung beim Transport flüssiger wassergefährdender Stoffe verzichtet werden kann. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Der Teil 1 der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen
52,40 €*
DWA-A 780-2 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Oberirdische Rohrleitungen - Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen - Mai 2018
Die TRwS 780 „Oberirdische Rohrleitungen“ (Teil 1 und Teil 2) führt eine Gefährdungsabschätzung für bestimmte Rohrleitungstypen durch, inwieweit auf eine Rückhalteeinrichtung beim Transport flüssiger wassergefährdender Stoffe verzichtet werden kann. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für neue und bestehende oberirdische Rohrleitungen, bei denen ganz oder teilweise auf Rückhalteinrichtungen verzichtet werden soll. Der Teil der TRwS 780 gilt für Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen Werkstoffen.
45,20 €*
DWA-A 786 - Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS 786) - Ausführung von Dichtflächen - Oktober 2020
Ziel dieser Technischen Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) ist es, geeignete Bauausführungen von Dichtflächen von sekundären Barrieren aufzuzeigen. So werden in der TRwS 786 maßgebende Kriterien für die qualifizierte Planung und Auswahl festgelegt sowie verschiedene Bauausführungen beschrieben. Es wird dabei auf Stoffeigenschaften, Häufigkeit und Dauer der Beanspruchung durch wassergefährdende Stoffe, Betriebsbedingungen sowie infrastrukturelle Maßnahmen organisatorischer und technischer Art eingegangen.
66,00 €*